Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die UIV Urban Innovation Vienna GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz (LGBl. 35/2004 idgF) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 02.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite rausausgasnavi.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 entsprechend der geltenden, harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)" vereinbar. Neue Angebote entsprechen auch bereits der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 6. August 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf der Webseite rausausgasnavi.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, unser Webservice weiter zu verbessern: erneuerbare-energie@urbaninovation.at.
Verantwortlich für diese Seite
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Klima- und Innovationsagentur Wien
erneuerbare-energie@urbaninovation.at
erneuerbare-energie.wien/kontakt
Die UIV Urban Innovation Vienna GmbH wird Ihre Meldung oder Beschwerde bezüglich der geltend gemachten Mängel hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Webseite prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Über das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Sie innerhalb von zwei Monaten informiert. Sollte der Inhalt der Webseite von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls innerhalb dieser Frist darüber in Kenntnis gesetzt.
Durchsetzungsverfahren: Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung der Stadt Wien
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der UIV Urban Innovation Vienna GmbH können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen der Stadt Wien wenden. Diese nimmt Beschwerden über das Kontaktformular auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen.
Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen prüft diese Beschwerden dahingehend, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes beziehen, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch das Land oder die Gemeinde Wien oder eine dem Land oder der Gemeinde Wien zuzuordnende Einrichtung.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien bzw. den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen zur Beseitigung der vorliegenden Mängel vorzuschlagen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien.
Wenn Sie selbst von einer vermuteten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit betroffen sind, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung zu Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.